Webinar auf dem Mac aufnehmen: so geht's (und was erlaubt ist)
Webinar auf dem Mac aufzeichnen, mit Ton: was QuickTime und die Bildschirmfoto-Symbolleiste können, was ScreenCaptureKit-Apps wie MeetMemo und OBS besser machen, und ob Sie ein Webinar ohne Erlaubnis aufnehmen dürfen (Deutschland, Österreich, Schweiz).
Webinar auf dem Mac aufnehmen: so geht's (und was erlaubt ist)
Ein gutes Webinar ist zwei Stunden konzentriertes Wissen, und danach bleibt davon oft nur ein Stapel Screenshots und das vage Gefühl, etwas Wichtiges verpasst zu haben. Die naheliegende Lösung: aufnehmen. Auf dem Mac ist das technisch einfacher als viele denken, aber die Bordmittel haben eine Falle, in die fast jeder beim ersten Mal tappt. Und dann ist da noch die Frage, die Sie vermutlich hierhergeführt hat: Darf ich das überhaupt, ohne zu fragen?
Dieser Artikel beantwortet beides. Zuerst die Technik, vom QuickTime Player über ScreenCaptureKit-Apps wie MeetMemo bis zu OBS. Danach die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz, so ehrlich wie möglich. Vorab: Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung.
Die Falle bei den Bordmitteln: kein Systemton
macOS bringt zwei Werkzeuge für Bildschirmaufnahmen mit, den QuickTime Player (Ablage → Neue Bildschirmaufnahme) und die Bildschirmfoto-Symbolleiste (Cmd + Shift + 5). Beide zeichnen Ihren Bildschirm zuverlässig auf, und beide lassen Sie ein Mikrofon auswählen.
Was beide nicht tun: den Systemton aufnehmen. Die Stimme der Vortragenden kommt aber genau als Systemton aus Ihren Lautsprechern oder Kopfhörern. Das Ergebnis ist ein Video der Folien, auf dem Sie nur Ihre eigene Tastatur hören. Wer es schon einmal ausprobiert hat, kennt den Moment, in dem man die Aufnahme öffnet und nichts hört.
Der Grund ist kein Bug, sondern Absicht: Apple lässt Apps aus Datenschutzgründen nicht ohne Weiteres an den Systemton. Drei Wege führen trotzdem zum Ziel.
Weg 1: Virtueller Audiotreiber (BlackHole, Loopback)
Ein virtueller Audiotreiber wie das kostenlose BlackHole oder das kostenpflichtige Loopback legt ein zusätzliches Audiogerät an. Sie leiten den Systemton dorthin und wählen dieses Gerät in QuickTime als „Mikrofon“ aus.
So geht es in Kurzform:
- BlackHole installieren und den Mac neu starten
- In Audio-MIDI-Setup ein Multi-Output-Gerät anlegen, das Ihre Lautsprecher und BlackHole enthält (damit Sie das Webinar weiter hören)
- Dieses Multi-Output-Gerät in den Systemeinstellungen als Ausgabe wählen
- In QuickTime oder der Bildschirmfoto-Symbolleiste BlackHole als Mikrofon auswählen
- Aufnahme starten
Es funktioniert. Aber: Das Routing bricht, sobald Sie Kopfhörer einstecken oder AirPods verbinden. Die Lautstärkeregelung über die Tastatur funktioniert mit Multi-Output-Geräten nicht. Und wenn Sie selbst Fragen stellen wollen, brauchen Sie ein weiteres Aggregatgerät, um Mikrofon und Systemton zu mischen. Für ein einzelnes Webinar okay, für regelmäßige Nutzung mühsam.
Weg 2: ScreenCaptureKit-Apps wie MeetMemo
Seit macOS 13 bietet Apple mit ScreenCaptureKit eine offizielle Schnittstelle, über die Apps Systemton und Mikrofon gleichzeitig und sauber erfassen, ohne Treiber, ohne Audio-MIDI-Setup. Sie erteilen einmal die Berechtigung „Bildschirmaufnahme“ in den Systemeinstellungen, fertig.
MeetMemo ist eine solche App, mit einem Fokus: nicht das Video, sondern den Inhalt des Webinars festzuhalten.
- MeetMemo laden, in den Programme-Ordner ziehen, starten. Die App sitzt in der Menüleiste.
- Beim ersten Start die Berechtigungen für Bildschirmaufnahme und Mikrofon erteilen.
- Webinar im Browser, in Zoom, Teams, Webex oder GoToWebinar öffnen.
- In der Menüleiste auf Aufnehmen klicken. Systemton und Mikrofon werden parallel erfasst.
- Am Ende stoppen. MeetMemo transkribiert die Aufnahme lokal auf Ihrem Mac (NVIDIA Parakeet auf der Apple Neural Engine, Deutsch wird unterstützt), erzeugt mit einem lokalen Sprachmodell (Apple MLX, Qwen 3 4B) eine Zusammenfassung mit Kernaussagen und Aufgaben, und legt alles in Apple Notizen ab.
Das Ergebnis ist kein zwei Stunden langes Video, sondern ein durchsuchbares Transkript plus eine Seite Notizen. Wenn der Referent in Minute 47 das eine Tool erwähnt, das Sie sich merken wollten, finden Sie es per Suche statt per Spulen. Und weil alles auf dem Gerät passiert, liegt der Mitschnitt nirgends in einer Cloud. Wie das technisch funktioniert, erklärt So funktioniert MeetMemo.
Was MeetMemo bewusst nicht macht: Bildschirmvideo aufzeichnen. Wenn Sie die Folien als Video brauchen, nehmen Sie OBS.
Weg 3: OBS Studio für Video plus Ton
OBS Studio ist kostenlos, Open Source und das Werkzeug der Wahl, wenn Sie Bildschirm und Ton als Videodatei brauchen. Auf Apple Silicon und macOS 13 oder neuer kann OBS den Systemton direkt über ScreenCaptureKit erfassen, ohne BlackHole:
- OBS installieren und starten
- Eine Quelle vom Typ macOS-Bildschirmaufnahme hinzufügen und den Bildschirm oder das Fenster wählen
- In den Eigenschaften der Quelle die Audioaufnahme aktivieren
- Optional eine Quelle Audioeingabeaufnahme für Ihr Mikrofon hinzufügen
- Aufnahme starten; die Datei landet standardmäßig im Ordner „Filme“
OBS ist mächtig, aber nicht unbedingt für Gelegenheitsnutzer gemacht: Szenen, Quellen, Encoder-Einstellungen. Wer nur den Inhalt eines Webinars behalten will, ist mit einem Audio-plus-Transkript-Ansatz schneller. Wer das Video archivieren oder später schneiden will, ist mit OBS richtig.
Welcher Weg für wen?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Einmalig, nur Ton, kein Geld ausgeben | BlackHole + QuickTime |
| Regelmäßig Webinare, Inhalt wichtiger als Video | MeetMemo (Transkript + Zusammenfassung, lokal) |
| Folien als Video archivieren oder schneiden | OBS Studio |
| Sie sind selbst Veranstalter | Eingebaute Aufnahme von Zoom/Teams/Webex oder OBS |
Mehr zum Thema Meetings (statt Webinare) ohne Bot aufnehmen lesen Sie im Leitfaden Zoom, Meet und Teams auf dem Mac aufnehmen ohne Bot.
Darf ich ein Webinar ohne Erlaubnis aufnehmen?
Die kurze, ehrliche Antwort: Technisch merkt es niemand, rechtlich ist es nicht egal. Drei Rechtsgebiete spielen hinein, und zwar in Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils etwas anders.
1. Vertraulichkeit des Wortes (Strafrecht)
Deutschland. § 201 StGB stellt das unbefugte Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ob ein Webinar „nicht öffentlich“ ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Vortrag vor einem offenen, unbestimmten Publikum spricht eher für Öffentlichkeit. Eine bezahlte Schulung mit 15 Teilnehmenden, eine interne Weiterbildung oder ein Kundenwebinar mit Anmeldung und Teilnehmerliste spricht eher für Nichtöffentlichkeit. Im zweiten Fall ist die Aufnahme ohne Zustimmung der Sprechenden in der Regel „unbefugt“. Und auch die Fragen der anderen Teilnehmenden sind gesprochenes Wort.
Österreich. § 120 StGB (Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten) zielt vor allem auf das heimliche Abhören von Äußerungen, die nicht für einen bestimmt sind, und auf das Weitergeben oder Veröffentlichen von Tonaufnahmen nicht öffentlicher Äußerungen ohne Einverständnis der Sprechenden. Die reine Aufnahme eines Gesprächs, an dem man selbst teilnimmt, wird in der österreichischen Praxis milder beurteilt als in Deutschland; die Weitergabe nicht.
Schweiz. Art. 179ter StGB: Wer als Gesprächsteilnehmer ein nicht öffentliches Gespräch ohne Einwilligung der anderen Beteiligten auf einen Tonträger aufnimmt, macht sich auf Antrag strafbar. Die Schweiz ist hier ähnlich streng wie Deutschland.
Gemeinsamer Nenner: Bei geschlossenen Webinaren ist die Aufnahme ohne Zustimmung in allen drei Ländern riskant.
2. Urheberrecht am Webinar-Inhalt
Ein Vortrag ist in der Regel ein geschütztes Sprachwerk, Folien sind oft ebenfalls geschützt. Eine Aufnahme ist eine Vervielfältigung. In Deutschland erlaubt § 53 UrhG einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch; ähnliche Schranken gibt es in Österreich (§ 42 UrhG) und der Schweiz (Art. 19 URG). Eine Aufnahme nur für sich selbst, zum Nachlesen, ist also urheberrechtlich häufig gedeckt. Was nicht gedeckt ist: die Aufnahme Kolleginnen weiterreichen, im Team-Laufwerk ablegen, auf YouTube hochladen oder für Schulungen im eigenen Unternehmen nutzen. Dafür braucht es die Zustimmung der Rechteinhaber.
Und: Die Nutzungsbedingungen des Veranstalters können Aufnahmen vertraglich ausschließen. Dann droht zwar keine Strafe, aber Ausschluss oder vertragliche Ansprüche.
3. Datenschutz (DSGVO, DSG)
Sobald Stimmen, Namen oder Chatbeiträge anderer Teilnehmender in der Aufnahme landen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Für eine rein private Aufnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO, „Haushaltsausnahme“) greift die DSGVO in der Regel nicht. Sobald Sie beruflich aufnehmen, also als Unternehmen, Freelancerin oder für den Arbeitgeber, brauchen Sie eine Rechtsgrundlage und müssen Betroffene informieren. Wie das im Detail aussieht, steht im Leitfaden DSGVO-konforme Meeting-Aufzeichnung 2026. Lokale Verarbeitung hilft hier übrigens deutlich: Bleibt der Mitschnitt auf Ihrem Mac, gibt es keinen Cloud-Anbieter, keinen Auftragsverarbeitungsvertrag und keinen Drittlandtransfer.
Die pragmatische Antwort
- Fragen. Eine kurze Nachricht im Chat („Darf ich für meine eigenen Notizen mitschneiden?“) löst das Problem in den meisten Fällen. Viele Veranstalter stellen ohnehin eine Aufzeichnung bereit.
- Privat bleibt privat. Wenn Sie ohne ausdrückliche Zustimmung aufnehmen, dann ausschließlich für sich, ohne Weitergabe, und löschen Sie die Aufnahme, wenn Sie sie nicht mehr brauchen.
- Transkript statt Video. Ein Transkript plus Zusammenfassung zum eigenen Nachlesen ist datensparsamer als eine Videodatei mit Gesichtern und Namen.
- Nie veröffentlichen oder intern verteilen ohne Zustimmung der Vortragenden.
Wer sich unsicher ist, ob ein Webinar „öffentlich“ ist, sollte im Zweifel von Nichtöffentlichkeit ausgehen und fragen.
Häufige Fragen
Warum höre ich in meiner QuickTime-Aufnahme nur mich selbst? Weil QuickTime nur das Mikrofon aufnimmt, nicht den Systemton. Die Vortragenden kommen als Systemton aus Ihren Lautsprechern. Abhilfe: BlackHole als virtuelles Mikrofon oder eine ScreenCaptureKit-App wie MeetMemo oder OBS.
Merkt Zoom oder Teams, wenn ich auf Systemebene aufnehme? Nein. Aufnahmen über QuickTime, MeetMemo oder OBS finden außerhalb der Meeting-App statt; es gibt keinen Aufnahmehinweis für den Host. Die eingebaute Aufnahmefunktion von Zoom oder Teams zeigt den Hinweis dagegen allen.
Kann MeetMemo ein Webinar auf Deutsch transkribieren? Ja. Die Transkription läuft lokal auf Apple Silicon, Deutsch wird unterstützt, ebenso Englisch, Niederländisch und Französisch, auch gemischt. Einen Überblick über den Workflow gibt der Artikel KI-Meeting-Notizen auf dem Mac.
Welche Systemvoraussetzungen hat MeetMemo? Apple Silicon (M1 oder neuer) und macOS 14 oder neuer. Drei Meetings oder Webinare sind kostenlos, danach 9 € im Monat oder 79 € im Jahr, Details auf der Preisseite.
Kann ich eine alte Webinar-Aufnahme nachträglich transkribieren? MeetMemo ist auf Live-Aufnahmen ausgelegt. Der einfachste Weg für bestehende Videos: das Video auf dem Mac abspielen und parallel mit MeetMemo aufnehmen. Der Systemton wird erfasst, und Sie erhalten Transkript und Zusammenfassung wie bei einer Live-Aufnahme.
Fazit
Ein Webinar auf dem Mac aufzunehmen scheitert fast nie an der Technik, sondern am fehlenden Systemton der Bordmittel. BlackHole ist der Bastelweg, OBS der Video-Weg, MeetMemo der Weg, wenn Sie den Inhalt behalten wollen: Transkript, Zusammenfassung, Apple Notizen, alles lokal auf Ihrem Mac, auf Deutsch.
Die Frage „ohne Erlaubnis“ beantwortet in Deutschland, Österreich und der Schweiz am Ende nicht die Software, sondern das Gesetz: Bei geschlossenen Webinaren fragen Sie vorher, halten die Aufnahme privat und geben sie nicht weiter. Das kostet eine Chatnachricht und erspart Ihnen jede Diskussion.
MeetMemo kostenlos testen, drei Aufnahmen inklusive, keine Kreditkarte nötig.
